Gildenregeln

§1 Gründung
Eine Gilde kann durch den Kauf eines Gilden Deeds gegründet werden.
Einschränkung hierbei ist, das es mindestens 3 Spieler sein sollten, die eine Gilde gründen.

§2 Streben nach mehr
Ist eine Gilde etabliert, hat sie verschiedene Möglichkeiten:
- ab 10 (ständigen) Mitgliedern kann sich die Gilde mit dem Gilden GM zusammen eine Gildenfarbe aussuchen um Ihre Sachen zu färben.
Verboten sind True Colors und Farben, die von den GM's genutzt werden.
- ab 15 (ständigen) Mitgliedem hat die Gilde ein Anrecht auf ein Gildengelände.

§2.1 Gildengelände
Das Gildengelände darf eine max. Größe von 50 x 50 Tiles haben. Ein Beispiel für die Größe ist der Stadtplatz in Felsstadt.
Kosten:
- Ein Tile Grund und Boden kostet hier 40g.
- Für die Eintragung in die Gildenurkunde fallen 300g Kosten für den Schreiberling an.
- Insgesamt wären das ohne Gebäude 100340 Goldstücke.
Das Geld ist zu entrichten an die zuständige Verwaltung. Genutzt wird das Geld für Um- und Neubauten oder die Ausstattung der Wachen innerhalb des - zum Beispiel Herzogtums.
Auf dem Gildengelände dürfen Häuser und Stallungen gebaut werden. Diese dürfen max. 2 Etagen und ein begehbares Dach haben.
Preise hierfür legt der Gilden GM fest.

§3 Gildenauflösung
Sollte eine Gilde auf 3 Mitglieder zurück fallen, bekommt sie einige Zeit vom Gilden GM um sich nach neuen Mitgliedern umzusehen.
Ist hier keine Änderung zu sehen, wird die Gilde aufgelöst.
Gildenfarben werden zurückgesetzt und gefärbtes wieder in den ursprünglichen Farben eingefärbt.
Das Gildengelände geht verloren und wird gelöscht oder alternativ bespawnt.


© VooDoo 07/2009